Im Gegensatz zu unseren katholischen Schwestern und Brüdern ist der Aufbau einer Gemeinde von einer souveränen Selbstverwaltung geprägt. Letztendlich entscheidet die Gemeinde selbst – natürlich im Rahmen unserer Kirchenverfassung – was in ihrer Gemeinde geschieht.

So führt auch nicht der Pfarrer allein die Gemeinde, sondern es braucht immer zwei Menschen, die – zumindest repräsentativ – die Gemeinde gemeinsam vertreten: Neben dem Pfarrer als geisltlichen Vertreter noch der Kurator (bzw. die Kuratorin) als weltlichen Vertreter. In unserer Gemeinde sind dies derzeit:

Beide sind von der Gemeinde gewählt. Der Pfarrer wird von der Gemeinde direkt gewählt bzw. nach 12 Jahren noch einmal bestätigt. Die Kuratorin bzw. der Kurator wird vom Presbyterium der Gemeinde gewählt.

Eine evangelische Pfarrgemeinde ist in ihrer Selbstverwaltung ähnlich unserem politischen System nach aufgebaut:

  • Gemeindevertretung (25 gewählte Mitglieder) bildet quasi das Parlament der Gemeinde
  • Presbyterium (7 aus der Gemeindevertretung heraus gewählte Mitglieder und der Pfarrer) bilden quasi die Regierung der Gemeinde

Letztendlich leitet das Presbyterium die Geschicke der Gemeinde und wird von der dreimal im Jahr tagenden Gemeindevertretung dabei kontrolliert.