Aufgaben der Gemeinedevertretung laut Kirchenverfassung

Die Gemeindevertreter bilden das Gremium, das die Grundverantwortung für die Pfarrgemeinde trägt. Es trifft sich 4 Mal im Jahr und trifft wichtige Entscheidungen für die Gemeinde und ihre Mitglieder.

Artikel 39 (1) der Kirchenverfassung nennt 12 Aufgabengebiete in 5 Bereichen:

  1. Personelles (z.B. die Wahl der Presbyter/innen)
  2. Organisatorisches (z.B.Gemeindeordnung)
  3. Finanzielles (z.B. Genehmigung des Budgets, Rechnungsprüfung)
  4. Bauliches (vor allem Neu-, Zu- und Umbauten)
  5. Inhaltliches (Jahresberichte, Grundsatzfragen)

Die Gemeindevertreter sind im Frühjahr 2018 für die Amtsperiode 2018 bis 2023 neu gewählt worden. (Siehe Wahlergebnis vom 22. April 2018.) Die Gemeindevertretung setzt sich aus 25 gewählten Gemeindemitgliedern, dem Pfarrer (Dietmar Kreuz) und einer Vertreterin der Religionslehrerinnen (Margrit Springer) zusammen.

Außerdem hat sich die neu gewählte Gemeindevertretung am 23. Mai 2018 noch entschlossen, aufgrund besonderer Qualifikation drei weitere Mitglieder aufzunehmen, womit die Gemeindvertretung in dieser Amtsperiode 29 Mitglieder umfasst.

GemeindevertreterInnen der Amtsperiode 2018 bis 2023

Als Vertreterin der Lehrerinnen und Lehrer für den Evangelischunterricht wurde noch in die Gemeindevertretung entsandt:

Margrit Springer-Schwarz

Darüber hinaus wurden wegen ihrer besonderen Qualifikationen noch folgende Mitglieder per Beschluss vom 23. Mai 2018 gemäß Artikel 34 Abs. 5 der Kirchenverfassung in die Gemeindevertretung berufen:

Markus Fellinger
Christiana Schmidt-Köck
Annemarie Wagner
Joachim Berger
Torsten Berger
Jörg Bitzer
Friedrich Brotel
Renate Eze
Franz Gerstbauer
Brigitte Glatz
Simone Grech
Klaus Hackländer
Eve Hofhansl
Rainer Jasch
Martin Klonk
Konrad Köck
Angelika Matousek
Corinna Matousek
Helga Novak
Claudia Pircher
Tosca Reisinger
Christine Thurner
Ingrid Treberspurg
Jörg Vancl
Irene Wallner-Hofhansl
Susanna Waltz
Gerhard Wratschko